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Allgemeine Trainings- und Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Vifu Tennisschule Fuchs geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Vifu Tennisschule Fuchs kommt nach Auftragserteilung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Die Vifu Tennisschule Fuchs ist in der Annahme eines Auftrages frei.Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften der Vereine und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 6 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Vifu Tennisschule Fuchs teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke ein. Dabei versucht die Vifu Tennisschule Fuchs auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Vifu Tennisschule Fuchs bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Vifu Tennisschule Fuchs kann leider vor und nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Vifu Tennisschule Fuchs übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt !Ausschluss vom Training
Die Vifu Tennisschule Fuchs behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seine anteiligen Trainingsentgeltes.Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde der Vifu Tennisschule Fuchs unverzüglich, spätesten aber 24 Stunden vor dem Termin absagen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Vifu Tennisschule Fuchs. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt.Von wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden wird höchstens 1 Stunde nachgeholt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Vifu Tennisschule Fuchs. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgelt.
Bei einzelnen Kursabsagen im Gruppen- oder Mannschaftstraining, insbesondere bei Halbjahresanmeldungen, entfällt die Leistungsverpflichtung der Vifu Tennisschule Fuchs. Jedoch bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt erhalten.
Publizierung Internet
Der/die Teilnehmer/in eines Tenniskurses, Tennis-Camps oder Tennisurlaub stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung der Vifu Tennisschule Fuchs zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder auf der Homepage der Vifu Tennisschule Fuchs veröffentlicht werden dürfen.Haftung
Die Haftung der Vifu Tennisschule Fuchs für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Beanstandungen wegen mangelhafter und fehlender Leistung sind der Vifu Tennisschule Fuchs spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und Sachen. Die Frist beginnt in dem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung der Vifu Tennisschule Fuchs als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
Inkasso
Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks, und bei Halbjahresanmeldungen am Tag des Kursbeginns fällig. Bei Tennis-Camps wird die gesamte Camp-Gebühr mit Beginn des Camps zur Zahlung fällig. Absagen sind bis 48 Stunden vor Camp-Beginn ohne Zahlung der Camp-Gebühr möglich. Bei Tennisreisen oder Ähnlichem gilt die in der Ausschreibung festgesetzten Stornierungszeiten.Sollten seitens der Kursteilnehmer(innen) Zahlungsverzug im Bezug auf Zahlungstermine eintreten oder Lastschriften nicht eingelöst werden, ist die Vifu Tennisschule Fuchs berechtigt, zu den banküblichen Rücklastgebühren Mahngebühren in Höhe von Euro 10,00 in Rechnung zu stellen. Diese werden mit Stellung der Mahnung fällig !
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der Vifu Tennisschule Fuchs elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die Vifu Tennisschule Fuchs befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.Beachten Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.AGB Stand 01.04.2008




